FRF1 darf nicht sprechen
Als der Friesische Rundfunk zu senden begann, gab es neben dem positiven Effekt auch eine riesige Welle der Entrüstung im Sendeland. Niemand verstand so richtig, wieso ein Fernsehsender nicht „sprechen“ darf. Die Schelte donnerte täglich in das FRF-Funkhaus, jedoch die Erfinder des Gesetzes blieben von den Unkenrufen verschont. Etwa ein Jahr dauerte es, um die Gerüchte aus dem Land zu bekommen. Da meinten einige, die Jungs vom Friesischen Rundfunk hätten kein Geld zum Vertonen, wären nicht in der Lage oder könnten es nicht besser. Urlauber, zuhause von zwei Regionalfernsehsendern verwöhnt, runzelten die Stirn und dachten anfangs, dass sei ein Ostfriesenwitz.
Um es einmal simpel zu erklären: Es gibt in Niedersachsen drei Stufen im Mediengesetz: Rundfunk, Veranstaltungsrundfunk und Mediendienst. Unter Rundfunk ist zu verstehen, dass z.B. ein Fernsehsender neben Nachrichten auch Magazine und Unterhaltung sendet. Das ist in Niedersachsen nur erlaubt, wenn das Programm landesweit empfangen werden kann. Die nächste Stufe ist der Veranstaltungsrundfunk. Auch hier sind Nachrichten, Magazine und andere Unterhaltungselemente erlaubt. Allerdings darf dann nur in einem Gebäude bzw. auf einem Gelände gesendet werden. Ein schönes Beispiel wäre eine Universität oder ein Krankenhaus. Zum Beispiel nutzt diese Sendeform auch ein privater Radiosender auf der Nordseeinsel Norderney. Eine Insel ist bekanntlich von Wasser umgeben – daher ist eine Abgrenzung vorhanden. Könnte man den Sender auch auf dem Festland hören, wäre eine vollwertige Rundfunklizenz nötig und der Radiosender müsste dann in ganz Niedersachsen zu hören sein.
Bleibt festzuhalten, dass in dem Bundesland Niedersachsen kein privater Fernsehsender erlaubt ist, der nur regional sendet. Um also überhaupt heimatliche Bilder senden zu können, muss über die Mediendienst-Variante gesendet werden. Mediendienste sind auch die Verkaufssender HSE24, QVC und RTL-Shop. Und die haben nur ein Ziel: Absatz von Produkten. Das Ziel des Friesensenders war und ist aber ein ganz anderes. Das Zeigen von heimatlichen Impressionen und Bilder von Menschen aus dieser Region. Und da mussten die friesischen Fernsehmacher einige fette Kröten schlucken, denn ein Mediendienst darf nicht lippensynchron senden. Das bedeutet einfach gesagt, das Bild darf nicht zum Ton passen. Sprich: Keine Interviews, keine O-Töne. Fährt ein Trecker durch das Bild, darf der Traktor rein theoretisch nicht zu hören sein. Spielt ein Kapelle, muss der Ton runter und mit anderer Musik unterlegt werden. Sprechen darf man nur, wenn man etwas verkaufen möchte. Und dabei darf man auch nur produktbezogene Dinge erzählen. So darf man einen Imker hundert Fragen stellen, was nun das Besondere an seinem Honig ist, aber man darf nicht fragen, ob er schon einmal von einer Biene gestochen worden ist, weil diese Frage nichts mit dem Verkauf von Honig zu tun hat.